Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein geschützter Titel. Um sich zum Facharzt für Plastische Chirurgie ausbilden zu lassen, muss eine Weiterbildungszeit von mindestens sechs Jahren absolviert werden. Nach dieser Zeit muss eine Facharztprüfung an der jeweiligen Landesärztekammer erfolgreich abgelegt werden. Erst dann darf der Arzt offiziell den Titel “Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie” führen.
Andere Bezeichnungen wie “Schönheitschirurg”, “Kosmetischer Chirurg” oder “Ästhetischer Chirurg” sind nicht geschützt und sagen daher nichts über die persönliche Qualifikation des Arztes aus.
Link: Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
Alle Beratungen und Eingriffe werden von Dr. Becker persönlich vorgenommen.
Dr. Henning Becker ist Mitglied in der *Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen DGPRÄC und verfügt neben der Hauptspezialisierung auf Ästhetische Chirurgie über jahrelange Erfahrungen in Rekonstruktiver Plastischer Chirurgie und Mikrochirurgie.
Ausbildung, Erfahrung, Qualität